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Rechtsprechung
   BGH, 07.11.1989 - VI ZR 267/88   

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BGH, 07.11.1989 - VI ZR 267/88 (https://dejure.org/1989,2197)
BGH, Entscheidung vom 07.11.1989 - VI ZR 267/88 (https://dejure.org/1989,2197)
BGH, Entscheidung vom 07. November 1989 - VI ZR 267/88 (https://dejure.org/1989,2197)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Dringende militärische Erfordernisse, die Abweichungen von den deutschen Vorschriften im Straßenverkehr gestatten - Sorgfaltsanforderungen beim Fahren einer Militärkolonne - Sorgfaltsanforderungen beim Fahren überbreiter Panzer in der Dunkelheit - Gebot der Beachtung der ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 839

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sorgfaltsanforderungen an die Fahrer einer Militärkolonne in der Dunkelheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 632
  • MDR 1990, 531
  • NVwZ 1990, 403 (Ls.)
  • NZV 1990, 112
  • VersR 1990, 209
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.10.1972 - III ZR 189/70

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fahrzeug eines geschlossenen Verbandes

    Auszug aus BGH, 07.11.1989 - VI ZR 267/88
    Zwar sind den Mitgliedern der Nato-Truppen nach dem hier zur Anwendung kommenden (vgl. BGH, Urteil vom 5. Oktober 1972 - III ZR 189/70 = VersR 1973, 35, 36) Art. 57 Abs. (4) (a) des Zusatzabkommens zum Nato-Truppenstatut (BGBl. 1961 II S. 1183, 1218, 1279; BGBl. 1963 I 428) - im folgenden ZA genannt - Abweichungen von den deutschen Vorschriften über das Verhalten im Straßenverkehr im Falle dringender militärischer Erfordernisse und unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gestattet.

    Insoweit verdrängt Art. 57 Abs. (4) (a) ZA die deutschen Straßenverkehrsvorschriften, ohne daß es weiterer Vereinbarungen nach § 35 Abs. 3 StVO und Erlaubnisse nach §§ 29 Abs. 3, 35 Abs. 5 StVO bedarf (vgl. BGH, Urteil vom 5. Oktober 1972 aaO).

    Dabei mag es für die notwendige Sicherung einer Straße bei deren Benutzung tagsüber durch überbreite militärische Transportfahrzeuge ausreichen, daß ein der Kolonne vorausfahrender Jeep außer mit eingeschaltetem gelben Blinklicht eine gelbe Warntafel trägt, durch die in auffallender Weise darauf hingewiesen wird, daß sich ein Verband "ungewöhnlich breiter Fahrzeuge" nähert (vgl. BGH Urteil vom 5. Oktober 1972 - III ZR 189/70 = VersR 1973, 35, 37).

  • BGH, 09.07.1962 - III ZR 85/61

    Unfallrettungswagen der Feuerwehr

    Auszug aus BGH, 07.11.1989 - VI ZR 267/88
    Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Wahrnehmung von Sonderrechten zur Benutzung der Straße mit überbreiten Fahrzeugen für andere Straßenbenutzer zu einer nicht unerheblich erhöhten Unfallgefahr führt (vgl. BGHZ 37, 337, 340) [BGH 09.07.1962 - III ZR 85/61].
  • BGH, 03.10.1989 - VI ZR 310/88

    Verkehrssicherungspflicht des Grundstückskäufers

    Auszug aus BGH, 07.11.1989 - VI ZR 267/88
    Eine solche faktische Übernahme einer Sicherungsaufgabe kann den ursprünglich Verkehrspflichtigen entlasten (vgl. Senatsurteil vom 3. Oktober 1989 - VI ZR 310/88 = VersR 1989, 1209, 1210).
  • OLG Koblenz, 29.08.2011 - 12 U 1473/09

    Schadensersatzansprüche eines Transporthaftpflichtversicherers aus abgetretenem

    Insbesondere die Straßenverkehrsordnung dient der Abwehr der typischen vom Straßenverkehr ausgehenden Gefahren (vgl. BVerfG NJW 1976, S. 559; BGH NJW 2004, S. 356; NJW 2005, S. 2923; BVerwG NZV 1998, S. 427; DAR 1999, S. 471; König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., Einl. Rdn. 1, 6), die bei Inanspruchnahme von Sonder- und Ausnahmerechten regelmäßig in erhöhter Weise bestehen (vgl. BGHZ 37, 337, 340; BGH NJW 1990, S. 632, 633).

    So entspricht es der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass Polizeibeamte für Amtspflichtverletzungen aus Anlass des Geleites, die in einen Schaden bei dritten Verkehrsteilnehmern oder Einrichtungen münden, nach den Grundsätzen der Amtshaftung einzustehen haben (vgl. VersR 1961, S. 438: Straßenbahn im Gegenverkehr; NJW 1990, S. 632: Pkw im Gegenverkehr).

  • VG Stuttgart, 25.05.2023 - 11 K 942/22

    Augenblicksversagen bei Rotlicht-Verstoß im Rahmen einer polizeilichen

    Dringend geboten im Sinne dieser Norm ist die Nutzung des Sonderrechts, wenn die konkret zu erfüllende öffentliche Aufgabe von erheblichem sachlichen Gewicht ist und sonst nicht ordnungsgemäß erfüllt werden könnte (BGH, Urteil vom 07.11.1989 - VI ZR 267/88 -, NJW 1990, 632; KG 15.01.2007 - 12 U 145/05 -, NZV 2008, 147; OLG Brandenburg 13.07.2010 - 2 U 13/09 -, NZV 2011, 26; MüKoStVR/Kettler, 1. Aufl. 2016, StVO § 35 Rn. 4), wovon im hier vorliegenden Fall selbstverständlich ausgegangen werden durfte.
  • OLG Düsseldorf, 01.07.2009 - 18 U 235/08

    Amtshaftungsanspruch bei Beschädigung einer Fußgängerbrücke durch den Transport

    Auf die Entscheidungen des BGH vom 07.11.1989 - VI ZR 267/88 -, NJW 1990, 632, und vom 09.02.1961 - III ZR 155/59 -, VersR 1961, 438, kann die Berufung von vorn herein nichts stützen.
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Rechtsprechung
   EuGH, 27.06.1989 - 88/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2383
EuGH, 27.06.1989 - 88/88 (https://dejure.org/1989,2383)
EuGH, Entscheidung vom 27.06.1989 - 88/88 (https://dejure.org/1989,2383)
EuGH, Entscheidung vom 27. Juni 1989 - 88/88 (https://dejure.org/1989,2383)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Rewe / Überwachungsstelle für Milcherzeugnisse und Handelsklassen

    Verordnung Nr . 2967/76 des Rates, Artikel 3 Absatz 2
    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Gefluegelfleisch - Vermarktungsnormen - Wassergehalt von gefrorenen und tiefgefrorenen Hähnen, Hühnern und Hähnchen - Einzelheiten der Kontrolle - Festsetzung durch die Mitgliedstaaten - Vorläufiger Ausschluß von der ...

  • EU-Kommission

    Rewe / Überwachungsstelle für Milcherzeugnisse und Handelsklassen

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer nationalen Regelung über den Ausschluss jeder Partie, der eine Probe entnommen worden ist, von der Vermarktung bis zum Abschluss des Kontrollverfahrens

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 2967/76 Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 2 zweiter Gedankenstrich

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Gefluegelfleisch - Vermarktungsnormen - Wassergehalt von gefrorenen und tiefgefrorenen Hähnen, Hühnern und Hähnchen - Einzelheiten der Kontrolle - Festsetzung durch die Mitgliedstaaten - Vorläufiger Ausschluß von der ...

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 632 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 1051
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